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1. Fechtschüler die unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen haben dieses unverzüglich dem Fechtlehrer
mitzuteilen und können vom Fechtunterricht ohne Regressansprüche ausgeschlossen werden.
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2. Jegliche gesundheitliche Beeinträchtigung ist spätestens bis Übungsantritt dem Fechtlehrer mitzuteilen. Gegebenenfalls kann
dem Fechtschüler die Teilnahme am Unterricht versagt werden.
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3. Außerhalb der Unterrichtsstunden ist der Umgang mit den Waffen zu unterlassen. Während des Unterrichts ist nur auf Anweisung
des Unterrichtenden zu handeln. Die Übungen sind stets in der vom Fechtlehrer angegebenen Geschwindigkeit durchzuführen.
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4. Es wird nur mit vom Fechtlehrer freigegeben Waffen gefochten. Nicht freigegebene Waffen sind aus dem Übungsraum zu entfernen
und unter Verschluss zu halten. Spitzen und Kanten von freigegebenen Übungswaffen sind mit Tape und/oder Leder abzukleben falls
erforderlich.
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5. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. (siehe Haftungsausschluss)
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6. Erste Hilfe ist bei Verletzungen unbedingt und unverzüglich zu leisten. Der Übungsbeginn ist dem Partner klar und deutlich
anzuzeigen. |
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7. Läßt die eigene Konzentration nach oder bemerkt man das nachlassen der Konzentration des Übungspartners, so wird eine kurze
Pause empfohlen. |
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8. Es wird empfohlen zur Schule ausgeruht und Fit zu erscheinen. Während der Schule sollten die Aufwärmphasen mitabsolviert
werden. Es ist auf ausreichend Schlaf zu achten. |
9. Bei Befolgung der Anweisungen des Übungsleiters ist eine Gefahr für Leib und Leben so gut wie auszuschließen.
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Falls noch Fragen auftauchen könnt Ihr mich jederzeit erreichen
per E-Mail unter info@gladiatores.de
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